Formulare, Downloads, Infos etc.

Streckenmeldung

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz/

Kreisgruppe Rhein-Lahn


Mitgliedsantrag zum Ausfüllen

Anmeldung Vorbereitungslehrgang Jägerprüfung

Download Begleitschein Tollwut Monitoring

Merkblatt Nachtsichtvor -und Aufsätze BKA
 - siehe Download/mehr erfahren

Buchung Waldschule

Liebe Jägerinnen und Jäger,
 
der LJV und Frau Dr. Wirtz bitten die Jägerschaft um rege Teilnahme an der flächendeckenden Erfassung für das Wildtierinformationssystem (WILD) . Sie alle kennen die Erfassungsbögen aus den vergangenen Jahren und Hegeringveranstaltungen. Die flächendeckende Erfassung benötigt nur weinige Minuten Ihrer Zeit und ist ein so wichtiges Instrument, um Wildtierpopulationen und ihre Lebensräume zu erfassen.
 
Bitte machen Sie mit !
 
Viele Grüße
 
Angela Warkentin
Vorsitzende


Die Verkehrsschilder sind da

Wir freuen uns jedem Hegering ein Set von Verkehrsschildern zur Absicherung von Straßen bei Drückjagden zur Verfügung stellen zu können. 

Aus Mitteln der Jagdabgabe und eigenen Mitteln konnten die Verkehrsschilder angeschafft werden. Dies war ein langer und aufwendiger Prozess und mit Hilfe von Landrat Frank Puchtler sowie des LJV war es dann im Spätsommer soweit. 

Es besteht die Möglichkeit die Verkehrsschilder kostenlos für die Verwendung bei Drückjagden auszuleihen. Interessenten wenden sich bitte an die zuständigen Personen. 

Hegering Nastätten:
Rolf Friedrich, Mobil: 0176-41914643
Hegering Diez:
Volker Hoffmann, Mobil: 0177-2755400
Hegering Katzenelnbogen:
Rof Friedrich, Mobil: 0176-41914643
Hegering Lahnstein:
Peter Hamm, Mobil: 0177-8749561
Hegering Kaub, Hegering Nassau/Bad Ems, Hegering
Hahnstätten:
Rolf Friedrich, Mobil: 0176-41914643
Hegering Loreley, St.Goarshausen
Alain Lanne, Mobil: 0177 - 3239790

Waffenregister ID

Mit dem 01. September 2020 werden neue Regelungen der Europäischen Feuerwaffenrichtline ins Deutsche Waffenrecht überführt


 Was ist die NWR- ID?

Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des NWR. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffentei- len (wesentliche Teile). Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten im NWR.

Zusammensetzung der NWR-ID

Die NWR-ID besteht aus einer 21-stelligen Buchstaben- und Ziffernfolge. Der erste Buchstabe beschreibt die Art der NWR-ID

   

P = natürliche Person
F = nicht natürliche Person
E = Erlaubnis
W = Waffe
T = Waffenteil (wesentliche Teile


Beispiel:


der ID :   E
Datum :  2019-09-20
7stelliger laufenden Tageszähler:   1234567
Prüfziffer:  M

Voraussetzung der elektronischen Anzeigen über die Kopfstelle

Die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler werden gesetzlich verpflichtet, ihre Ge- schäftsvorfälle (zum Beispiel Erwerb oder Überlassung) elektronisch über die sog. Kopfstelle abzugeben. Die Anzeigen werden von der Kopfstelle automatisiert entgegengenommen, an das NWR weitergeleitet und dort gespeichert. Um bei dieser automatisierten Datenverarbeitung die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten sicherzustellen, haben die gewerblichen Waf- fenhersteller und Waffenhändler bei der Anzeige jeweils die NWR-IDs der betroffenen Person, der Erlaubnis, der Waffe und der wesentlichen Teile anzugeben. Mit Hilfe der NWR-ID wird ge- währleistet, dass die angezeigten Daten den richtigen Daten im NWR zugeordnet werden.

Bei jeder Anzeige sind folgende NWR-IDs anzugeben:

  •   Ihre eigene Personen-NWR-ID (P oder F),
  •   Ihre eigene Erlaubnis-NWR-ID und
  •   die NWR-ID der Waffe/des Waffenteils, die Gegenstand der Anzeige ist.
  • Besitzwechsel
    Bei der Anzeige eines Besitzwechsels sind zusätzlich die NWR-IDs des Geschäftspartners (Er- werber/Überlasser) anzugeben (Personen-NWR-ID und Erlaubnis-NWR-ID).
  • Beispiel: Ein gewerblicher Waffenhändler überlässt eine Waffe an einen privaten Waffenbesitzer. In der Überlassungsanzeige sind anzugeben:
  •   Personen- und Erlaubnis-NWR-ID des gewerblichen Waffenhändlers (Überlassender),
  •   Personen- und Erlaubnis-NWR-ID des privaten Waffenbesitzers (Erwerber) und

         Waffen-NWR-ID.
Durch die Angabe der NWR-IDs wird sichergestellt, dass in der Überlassungsmeldung auf die richtige Waffe Bezug genommen wird und das NWR die richtige Waffe dem richtigen Erwerber zuordnet.

Ausnahme:
Sind Erwerber oder Waffe/wesentliches Teil nicht im NWR registriert, sind nicht die NWR-IDs anzugeben, sondern die Klardaten. Dies ist zum Beispiel bei einem Ersterwerb durch einen Jung- jäger der Fall.

Bekanntgabe der NWR-IDs
Die NWR-IDs werden von der zuständigen Waffenbehörde jeweils gegenüber der betroffenen

Person bekanntgegeben.

  •   Bekanntgabe an gewerbliche Waffenhersteller oder Waffenhändler Sie erhalten Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs
  • bei der Registrierung für die Nutzung der NWR-Kopfstelle UND/ODER
    auf Anfrage bei ihrer zuständigen Waffenbehörde.
  •   Bekanntgabe an private Waffenbesitzer beim nächsten Besuch der Waffenbehörde
  • Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs:
     Eindruck in die Erlaubnisdokumente (WBK) Vorteil: Beide IDs sind immer
  • sofort im Erlaubnisdokument verfügbar!
  • UND/ODER
     Ausdruck Stammdatenblatt.
  • Waffen-/Waffenteil-NWR-IDs: Ausdruck Stammdatenblatt. Hinweise zur Bekanntgabe für die Waffenbehörden

Beispiele des Eindrucks von Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs in das Erlaubnisdokument
oder


   

Beispiel eines Stammdatenblattes (Druckfunktion wird von den ÖWS-Herstellern bereitgestellt):

Für die Weitergabe der NWR-IDs an die Geschäftspartner sind die gewerblichen Waffenhändler und privaten Waffenbesitzer eigenständig verantwortlich.




......Informationen Waffen ID Nr. 1

Download siehe Button 

......Informationen zur Waffen ID Nr. 2

Download siehe Button PDF

Waffenrechtsänderung und Verlängerung des Jagdscheines

28. Februar 2020

Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG darf ein Jagdschein, der auch zum Waffenbesitz berechtigt, nur erteilt werden, wenn die waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung nach § 5 und § 6 Waffengesetz vorliegt. Am 19. Februar 2020 wurde das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 20. Februar 2020 sind die ersten Änderungen bereits in Kraft getreten. Das hat zur Konsequenz, dass von einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit jetzt bei Personen nicht ausgegangen werden darf, die Mitglied in einer Vereinigung waren, deren Aktivitäten gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik gerichtet sind oder die eine solche Vereinigung unterstützt haben. Seit dem 20. Februar 2020 ist es also wegen des Regelungszusammenhangs des § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V. mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) und c) WaffG erforderlich, dass bei Erteilung eines Jagdscheins sicher ist, dass der Jagdscheininhaber nicht zu dieser Personengruppe gehört.
Für die Sicherheitsbehörden besteht jetzt die Herausforderung, die erforderliche Abfrage, die in einer Vielzahl von Fällen zu erfolgen hat, durchzuführen. 

Klaus Nieding, der Justiziar des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz hat sich mit diesem Problem auseinandergesetzt. Klicken Sie auf nachfolgenden Button, um den gesamten Text angezeigt zu bekommen.