Lagebericht vom 20.03.2025
aktualisiert am 25.03.2025
Aktuelle Lage im Rheingau-Taunus-Kreis
Im Rheingau-Taunus-Kreis ist erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen wurde am Mittwoch, 11. Dezember, zum Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zur Bestätigung versandt. Am 12. Dezember wurde der positive Test vom FLI bestätigt.
Im Rheingau-Taunus-Kreis sind damit ab sofort alle jagdlichen Unternehmungen untersagt, um das Wild nicht zu versprengen.
Auch die Abgabe von Aufbruch in Grünau (Eltville) ist deshalb ab sofort geschlossen.
Ob die bisherige Pufferzone in eine Sperrzone II (Kernzone) erweitert werden muss, welche Maßnahmen dann im RTK gelten würden und welche Gebiete betroffen wären, steht noch nicht fest. Hierzu befindet sich das HMLU (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt) mit dem BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) mit den EU-Behörden in laufender Abstimmung.
Das Tier war als so genanntes Fallwild (bereits verendet) in der Nähe zum Rhein in unmittelbarer Nähe der Kläranlage Grünau (Eltville) gefunden, geborgen und beprobt worden. Ein Jäger hatte das tote Wild gefunden und dem Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises übergeben.
Weitere Informationen zum ASP Fall im Rheingau-Taunus-Kreis finden Sie hier:
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Schwarzwild beproben!
Oktober 2024
Die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hält auch die Jäger im Rhein-Lahn-Kreis weiterhin in Atem. Wenngleich sich die Ausbreitungsgeschwindigkeit offensichtlich verlangsamt und der Seuchenzug in südöstliche Richtung weist, reichen die Restriktionen der Sperrzone I bis auf wenige Kilometer an die Landes- und damit Landkreisgrenze heran.
Die Jägerschaft ist auch weiterhin zu größter Wachsamkeit aufgerufen. Die gesetzliche Verpflichtung, Proben von Fall- sowie Unfallwildsauen, als auch auffällig erlegtem Schwarzwild dem Landesuntersuchungsamt unverzüglich zu überstellen, muss im Interesse der Seuchenprävention konsequent umgesetzt werden. Die Nachlässigkeiten der Vergangenheit, dass nur ein Bruchteil der in den Abschussmeldungen aufgeführten Fall- und Unfallwildsauen auch tatsächlich dem LUA zur Beprobung übermittelt wurde, können in der aktuellen Situation zu gravierenden Folgen führen. Ein Seuchenausbruch ist nur dann erfolgreich zu bekämpfen, wenn der Eintrag bzw. die Verbreitung des Virus so schnell als möglich festgestellt wird.
Dies geht jedoch nur durch konsequente Beprobung.
Die notwendigen Probesets sind bei der Kreisverwaltung während der Öffnungszeiten sowie bei den Hegeringleitungen jederzeit erhältlich. Merkblätter zur Probeentnahme sind auf der Homepage des LUA sowie der Kreisgruppe Rhein-Lahn eingestellt.
Udo Rau
stellvertr. KJM
Weitere Informationen zur ASP
erhalten Sie auch auf der Website des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität: https://mkuem.rlp.de
Sowie auf der Website des Landesjagdverband Rheinland-Pfalz: https://ljv-rlp.de/