Lagebericht vom 13.02.2025
aktualisiert am 18.02.2025
Aktuelle Lage im Rheingau-Taunus-Kreis
Im Rheingau-Taunus-Kreis ist erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen wurde am Mittwoch, 11. Dezember, zum Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zur Bestätigung versandt. Am 12. Dezember wurde der positive Test vom FLI bestätigt.
Im Rheingau-Taunus-Kreis sind damit ab sofort alle jagdlichen Unternehmungen untersagt, um das Wild nicht zu versprengen.
Auch die Abgabe von Aufbruch in Grünau (Eltville) ist deshalb ab sofort geschlossen.
Ob die bisherige Pufferzone in eine Sperrzone II (Kernzone) erweitert werden muss, welche Maßnahmen dann im RTK gelten würden und welche Gebiete betroffen wären, steht noch nicht fest. Hierzu befindet sich das HMLU (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt) mit dem BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) mit den EU-Behörden in laufender Abstimmung.
Das Tier war als so genanntes Fallwild (bereits verendet) in der Nähe zum Rhein in unmittelbarer Nähe der Kläranlage Grünau (Eltville) gefunden, geborgen und beprobt worden. Ein Jäger hatte das tote Wild gefunden und dem Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises übergeben.
Weitere Informationen zum ASP Fall im Rheingau-Taunus-Kreis finden Sie hier:
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Angeschwemmter Wildschweinkadaver im Rhein-Hunsrück-Kreis: Afrikanische Schweinepest nachgewiesen
PRESSEDIENST
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT
Mainz, 29. November 2024
Schwein stammt nach derzeitiger Erkenntnis aus bestehenden ASP-Restriktionszonen – Von der Einrichtung von Sperrzonen um den Fundort wird abgesehen.
Bei dem am 26. November 2024 gefundenen Wildschweinkadaver im nördlichen Bereich des Rhein-Hunsrück-Kreises hat heute das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut, den Nachweis des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt. Das tote Wildschwein wurde nach aktueller Einschätzung aus dem sich rund 100 Kilometer stromaufwärts befindlichen aktiven ASP-Gebiet am Ufer des Rheins angeschwemmt.
Aufgrund derzeitiger Erkenntnis, dass das tote Wildschwein aus den bestehenden ASP-Restriktionszonen stammt und in Absprache mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, wird von der Einrichtung von Sperrzonen um diesen Fundort abgesehen. Das ist eine wichtige Mitteilung für die Landwirtschaft, Jägerschaft und Bevölkerung, da keine Einschränkungen dadurch entstehen.
Um die Seuchenfreiheit in diesem Gebiet um den Fundort bestätigen und nachweisen zu können, müssen mit Hochdruck Maßnahmen ergriffen werden. Dazu kamen direkt nach Bekanntwerden des vorläufig positiven ASP-Ergebnisses am 28. November 2024 Drohnenflüge zum Einsatz. Die Drohnen sollen Wildschweinkadaver aufspüren, um diese auf ASP untersuchen zu können. Großflächig wurden mittlerweile bereits sowohl links- als auch rechtsrheinisch um den Fundort in den Landkreisen Rhein-Hunsrück-Kreis, Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn-Kreis insgesamt 1850 Hektar abgesucht. Das positive Ergebnis ist, dass bisher keine weiteren toten Wildschweine gefunden wurden.
Aktuell sind sehr gut ausgebildete Kadaverspürhunde im Einsatz und die Wasserschutzpolizei sucht gezielt beide Uferbereiche am Rhein zwischen dem aktuellen ASP-Gebiet und dem ASP-positiven Wildschweinfund ab. Bei bisherigen Suchen wurden keine Kadaver gefunden. Die Jägerschaft bitten wir im Zuge der Mitwirkung, derzeit von Drückjagden im Umfeld des ASP-Fundes abzusehen, damit eine mögliche Weiterverbreitung der Tierseuche ausgeschlossen werden kann.
Beim Auffinden von toten Tieren kontaktieren Sie bitte das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung. Im Rhein-Hunsrück-Kreis unter folgenden Kontaktdaten: [email protected], Telefon: 06761 82 811 oder 06761 82 810.
Hintergrund Afrikanische Schweinepest
Die ASP ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft. Die Erkrankung endet für die Schweine fast immer tödlich. Für andere Tiere sowie den Menschen ist sie ungefährlich. Im Juni wurden die ersten Fälle von ASP in Hessen bestätigt, Anfang Juli wurde die ASP erstmals bei einem Wildschwein in Rheinland-Pfalz nachgewiesen.
Die Verbreitung von ASP ist von Tier zu Tier, aber auch durch den Menschen möglich. Dies geschieht etwa über infizierte Lebensmittel, die achtlos weggeworfen und dann von Schweinen gefressen werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in der Natur sowie auf Rastplätzen keine Lebensmittel und Speisereste wegzuwerfen, sondern diese zuhause zu entsorgen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Lagebericht ASP vom 06.11.24
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität
Lage:
In Rheinland-Pfalz wurden insgesamt 54 ASP-Fälle bei Wildschweinen in TSN gemeldet, die in den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen innerhalb des bestehenden Kerngebiets liegen.
Außerdem wurde ASP am 15.08.24 bei einem Kleinstbetrieb im Landkreis Bad Dürkheim festgestellt.
Folge:
Die betroffenen Kreise ergreifen u.a. folgende Maßnahmen: weitere intensive Kadaversuche, Drohnenbefliegungen, Umsetzung Trassenführung von ASP-Schutzzäunen.
Bislang wurden insgesamt rund 200 Kilometer E-Zaun aufgestellt:
- von Oppenheim bis Osthofen (östlich entlang B9 bzw. Bahntrasse),
- im Landkreis Alzey-Worms im Eich-Gimbsheim-Altrheingebiet,
- Rheinzäunung von Mainz bis Rheindürkheim,
- Schließung der Verbindung zwischen Rheindürkheim und Osthofen
- entlang der Kreisgrenzen Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Höhe Guntersblum bis zum Rhein,
- entlang der A63 von Nieder-Olm nach Norden und über das Autobahnkreuz Mainz-Süd
- entlang der A60 bis zum Rhein.
- entlang der A61 ab dem Autobahnkreuz Alzey bis Autobahnkreuz Ludwigshafen.
- entlang der A650 vom Autobahnkreuz Ludwigshafen bis Höhe Badesee „Große Blies“.
Schwarzwild beproben!
Oktober 2024
Die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hält auch die Jäger im Rhein-Lahn-Kreis weiterhin in Atem. Wenngleich sich die Ausbreitungsgeschwindigkeit offensichtlich verlangsamt und der Seuchenzug in südöstliche Richtung weist, reichen die Restriktionen der Sperrzone I bis auf wenige Kilometer an die Landes- und damit Landkreisgrenze heran.
Die Jägerschaft ist auch weiterhin zu größter Wachsamkeit aufgerufen. Die gesetzliche Verpflichtung, Proben von Fall- sowie Unfallwildsauen, als auch auffällig erlegtem Schwarzwild dem Landesuntersuchungsamt unverzüglich zu überstellen, muss im Interesse der Seuchenprävention konsequent umgesetzt werden. Die Nachlässigkeiten der Vergangenheit, dass nur ein Bruchteil der in den Abschussmeldungen aufgeführten Fall- und Unfallwildsauen auch tatsächlich dem LUA zur Beprobung übermittelt wurde, können in der aktuellen Situation zu gravierenden Folgen führen. Ein Seuchenausbruch ist nur dann erfolgreich zu bekämpfen, wenn der Eintrag bzw. die Verbreitung des Virus so schnell als möglich festgestellt wird.
Dies geht jedoch nur durch konsequente Beprobung.
Die notwendigen Probesets sind bei der Kreisverwaltung während der Öffnungszeiten sowie bei den Hegeringleitungen jederzeit erhältlich. Merkblätter zur Probeentnahme sind auf der Homepage des LUA sowie der Kreisgruppe Rhein-Lahn eingestellt.
Udo Rau
stellvertr. KJM
Weitere Informationen zur ASP
erhalten Sie auch auf der Website des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität: https://mkuem.rlp.de
Sowie auf der Website des Landesjagdverband Rheinland-Pfalz: https://ljv-rlp.de/